- Bewertungsgruppen und Abgabemengen:
Mit Ihrer Unterschrift am Formular bestätigen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Produktionsvorschriften.Obstweine (Moste) aus heimischen Obst 3 Flaschen zu mind 0,75l Fruchtsäfte aus heimischen Obst 3 Flaschen zu mind 0,5l Essig: reiner Gärungsessig (Obstweinessig und Weinessig)
aus heimischem Obst und Gemüse2 Flaschen zu mind 0,25l Fruchtbrände: 100 % Obstdestillate
aus heimischem Obst sowie aus mehligen Stoffen2 Flaschen zu mind 0,35l Frucht- und Ansatzliköre: aus heimischen Obst 2 Flaschen zu mind 0,35l - Abgabetermin und Abgabeort
Die Produkte sind gemeinsam mit dem/n ausgefüllten Einreichungsformular(en) am Samstag, 18. oder Sonntag, 19. Februar 2012, jeweils 10.00-16.00 Uhr Zogglhof, St. Paul/Lav. abzugeben. Die Proben können auch bis spätestens 21. Februar 2012 an die MOSTBARKEITEN, Hundsdorf 2, 9470 St. Paul/Lav. gesandt werden.
Achtung: die Flaschen müssen bruchsicher mit Aufschrift „Vorsicht Glas“ verpackt werden. - Einreichgebühr
beträgt EUR 40,-- je Probe inkl. Laboruntersuchung, und ist bar bei Abgabe zu bezahlen oder auf das Konto Nr. 3000-15610 Raiffeisenbank St. Paul/Lav. (BLZ. 39500), IBAN AT26 3950 0003 0001 5610, BIC RZK TAT2K500) mit dem Vermerk "Verkostung 2012" zu überweisen. - Die Angaben
auf den Flaschenetiketten müssen mit den Angaben auf den Einreichformularen übereinstimmen. - Die Bewertung
erfolgt nach dem 5-Punkte-Schema. Das Urteil der Kost- und Prüfungskommissionen ist endgültig; ein Einspruch gegen die Bewertung ist nicht möglich. - Auszeichnung und Bekanntgabe der Ergebnisse:
Im Rahmen der Mostbarkeiten - Messe am Samstag, den 5. Mai 2012 erhält jeder Einreicher mit ausgezeichnetem/n Produkt/en eine Betriebsauszeichnung in Form einer Plakette in Gold, Silber oder Bronze (abhängig vom besten Betriebsergebnis) und eine Urkunde für jedes seiner prämierten Produkte. Die ALPEN-ADRIA-SIEGER in acht Kategorien (Obstwein, Saft, Essig, Likör, Kernobstbrände, Steinobstbrände, Beerenobstbrände und sonstige Brände) erhalten eine zusätzliche Auszeichnung; ebenso die NATIONEN-SIEGER. Produkte, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, erhalten keine Prämierung. Das Bewertungs- und Laborergebnis erhalten Sie für alle eingereichten Produkte. - Der teilnehmende Betrieb
erklärt sich mit der Veröffentlichung des Kostergebnisses und EDV-mäßigen Verarbeitung der Angaben einverstanden. - Durch die Unterschrift
am Einreichformular bestätigt der Teilnehmer die Einhaltung der gesetzlichen Produktionsvorschriften und erklärt sich mit den Richtlinien einverstanden.





