Mostbarkeiten

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Teilnahmebedingungen

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  1. Bewertungsgruppen und Abgabemengen:
    Obstweine (Moste) aus heimischen Obst 3 Flaschen zu mind 0,75l
    Fruchtsäfte aus heimischen Obst 3 Flaschen zu mind 0,5l
    Essig: reiner Gärungsessig (Obstweinessig und Weinessig)
    aus heimischem Obst und Gemüse
    2 Flaschen zu mind 0,25l
    Fruchtbrände: 100 % Obstdestillate
    aus heimischem Obst sowie aus mehligen Stoffen
    2 Flaschen zu mind 0,35l
    Frucht- und Ansatzliköre: aus heimischen Obst 2 Flaschen zu mind 0,35l
    Mit Ihrer Unterschrift am Formular bestätigen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Produktionsvorschriften.
  2. Abgabetermin und Abgabeort
    Die Produkte sind gemeinsam mit dem/n ausgefüllten Einreichungsformular(en) am Samstag, 18. oder Sonntag, 19. Februar 2012, jeweils 10.00-16.00 Uhr Zogglhof, St. Paul/Lav. abzugeben. Die Proben können auch bis spätestens 21. Februar 2012 an die MOSTBARKEITEN, Hundsdorf 2, 9470 St. Paul/Lav. gesandt werden.
    Achtung: die Flaschen müssen bruchsicher mit Aufschrift „Vorsicht Glas“ verpackt werden.
  3. Einreichgebühr
    beträgt EUR 40,-- je Probe inkl. Laboruntersuchung, und ist bar bei Abgabe zu bezahlen oder auf das Konto Nr. 3000-15610 Raiffeisenbank St. Paul/Lav. (BLZ. 39500), IBAN AT26 3950 0003 0001 5610, BIC RZK TAT2K500) mit dem Vermerk "Verkostung 2012" zu überweisen.
  4. Die Angaben
    auf den Flaschenetiketten müssen mit den Angaben auf den Einreichformularen übereinstimmen.
  5. Die Bewertung
    erfolgt nach dem 5-Punkte-Schema. Das Urteil der Kost- und Prüfungskommissionen ist endgültig; ein Einspruch gegen die Bewertung ist nicht möglich.
  6. Auszeichnung und Bekanntgabe der Ergebnisse:
    Im Rahmen der Mostbarkeiten - Messe am Samstag, den 5. Mai 2012
    erhält jeder Einreicher mit ausgezeichnetem/n Produkt/en eine Betriebsauszeichnung in Form einer Plakette in Gold, Silber oder Bronze (abhängig vom besten Betriebsergebnis) und eine Urkunde für jedes seiner prämierten Produkte. Die ALPEN-ADRIA-SIEGER in acht Kategorien (Obstwein, Saft, Essig, Likör, Kernobstbrände, Steinobstbrände, Beerenobstbrände und sonstige Brände) erhalten eine zusätzliche Auszeichnung; ebenso die NATIONEN-SIEGER. Produkte, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, erhalten keine Prämierung. Das Bewertungs- und Laborergebnis erhalten Sie für alle eingereichten Produkte.
  7. Der teilnehmende Betrieb
    erklärt sich mit der Veröffentlichung des Kostergebnisses und EDV-mäßigen Verarbeitung der Angaben einverstanden.
  8. Durch die Unterschrift
    am Einreichformular bestätigt der Teilnehmer die Einhaltung der gesetzlichen Produktionsvorschriften und erklärt sich mit den Richtlinien einverstanden.
 

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